Bei der Verhängung einer Geldstrafe muss der Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung unter anderem die Auswirkungen der Strafe auf die berufliche Zukunft eines Medizinstudenten berücksichtigen. Tut er dies nicht, führt dies zur Aufhebung des Strafurteils und zur Neuverhandlung des Falls. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ss 174/17)
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ss 174/17)