Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Stadt Stolberg zu Recht einer Kindertagespflegeperson die Erlaubnis zur Betreuung von Kleinkindern entzogen hat, und lehnte den Antrag der betreffenden Pflegeperson auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung ab.
(VG Aachen, Beschluss vom 07.12.2021 - 1 L 708/21)
(VG Aachen, Beschluss vom 07.12.2021 - 1 L 708/21)