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Zeiten einer früheren Tätigkeit als Flugbegleiter oder Fluggastabfertiger sind bei Richterbesoldung nicht zu berücksichtigen (23.09.2016)

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War ein Richter vor seiner Einstellung in den Richterdienst als Flugbegleiter (Steward) oder als Fluggastabfertiger tätig, sind diese Zeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe nicht zu berücksichtigen, nach der sich die Besoldung des Richters richtet. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

(BVerwG, Urteil vom 22.09.2016 - BVerwG 2 C 29.15)

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