Einem Gerichtsvollzieher ist die Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren zu versagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München.
(OLG München, Beschluss vom 05.02.2013 - 9 VA 17/12)
(OLG München, Beschluss vom 05.02.2013 - 9 VA 17/12)