Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen, handelt es sich um einen Dienstunfall. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit der klagenden Witwe implizit eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zugesprochen.
(VG Berlin, Urteil vom 28.08.2024 - VG 7 K 394/23)
(VG Berlin, Urteil vom 28.08.2024 - VG 7 K 394/23)